Interuniversitäre Arbeitsgruppe Germanistik
Die nachfolgenden Vorschläge zur Modularisierung der B.A-Studiengänge im Fach Germanistik sind das Ergebnis eines Gespräches
vom 7. und 8. März 2003 in Göttingen. Als Rahmen setzt die Konzeptualisierung die Vorgaben der Europäischen Union, wie sie mit der
Bologna-Erklärung bzw.
dem Bologna process angestoßen wurden und die Vorgaben der
Kultusministerkonferenz in Abstimmung mit der HRK
voraus.
Die Vorschlägen zielen auf eine Anerkennung bei den derzeit eingerichteten Akkreditierungsinstitutionen der
Länder.
Autonomie des Fachs: Zentrale Leitlinie der hier formulierten Reformüberlegungen ist die Bewahrung der Autonomie ('Einheit') des
Fachs im Sinne einer Stärkung
(1) sowohl der einzelnen Teilfächer des Fachs Germanistik (horizontal: Neuere deutsche Literaturwissenschaft, Mediävistik,
Sprachwissenschaft, Fachdidaktik)
(2) als auch einer stärkeren Vernetzung der Teilfachstudienpläne untereinander (vertikal).
Die Einführung von B.A.-/M.A.-Studiengängen 'Germanistik' bedeutet mithin die Möglichkeit einer Sicherung fachwissenschaftlicher
Standards und trägt so zur Profilierung des Fachs im Rahmen einer sich verändernden Wissenschaftslandschaft bei.
Europäisierung: Politisches Ziel der EU wie der KMK und des BMBF ist die Schaffung eines "europäischen Hochschulraumes" bis zum Jahr 2010. Geplant ist eine Europäisierung der Studienverläufe, eine Adaption an die unterschiedlichen Studiennachfragen für kürzere, basiswissenorientierte Studiengänge (B.A.) und längere, wissenschaftliche Studiengänge (M.A. und Graduiertenausbildung). Mindestens zwei Semester im Ausland sollen die Regel werden. Die Neuregelung der Hochschulzulassung soll eine verstärkte Selbstauswahl der Studierenden ermöglichen.
ECTS: 'Währungseinheit' sind nicht mehr Semesterwochenstunden, sondern Credit points im Rahmen des European Credit Point System. Sie beschreiben den quantitativen Aufwand bezogen auf das gesamte Studienpensum, sind also keine Noten. Als Leistung gilt nur eine erfolgreiche Teilnahme. Sitzscheine entfallen. Die Punkte werden in einem zuvor definierten Modul vergeben. Als Studienleistungen gelten Präsenz- und Selbststudium. (Dazu eine Zusammenfassung von Martin Huber.)
Substitution: Die neuen Studiengänge werden die bisherigen Magister- und Staatsexamensstudiengänge ersetzen, bilden also keine Parallelstudiengänge.
Kostenneutralität: Die Neuorganisation der bisherigen Lehramts- und Magisterstudiengänge 'Germanistik' muss kostenneutral erfolgen. Die Beantragung zusätzliche Gelder ist nur bedingt und befristet für die Einführung der neuen Studiengänge möglich.
Kompatibilität: Die Modularisierung wird sich - auch nach Vorgabe der Kultusministerkonferenz - an bestehenden Strukturen der Magister- und Staatsexamensstudiengänge anlehnen und dabei die je eigenen lokalen Besonderheiten des Fachstudiums berücksichtigen. Eine bloße Umetikettierung soll aber vermieden werden.
Ein B.A-Regelstudiengang besteht aus 6 Semestern. Er wird in einem Hauptfach und einem Nebenfach studiert. Ein viersemestriges M.A.-Studium kann sich anschließen. Kernbestand dieses Studiengangs sind die Inhalte des Fachstudiums, also die methodengeleitete, historisch-philologische Beschäftigung mit deutscher Sprache und Literatur des 8.-21. Jahrhunderts (NdL, ÄdL, Sprachwissenschaft) sowie das Problem der Vermittlung dieser Inhalte (Fachdidaktik). Im Rahmen der Modularisierung wird diese spezifische germanistische Kompetenz als Kompetenz aller Teilfächer im Pflichtbereich des Basismoduls (1.-4. Semester) festzuschreiben sein. Interdisziplinäre Anteile des Fachstudiums - die Überschreitung der Fachgrenzen ist zentraler Bestandteil der geplanten Strukturveränderung (Gewährleistung der Kompatibilität von Studiengängen, Flexibilität in der Wahl von Studienorten etc.) - gehören in den Wahlpflichtbereich des genannten Basismoduls. In diesen Rahmen lassen sich auch die geforderten 'Praxisanteile' des germanistischen Fachstudiums integrieren (neben der 'traditionell' anwendungsorientierten Fachdidaktik beziehen sich diese auf die Bereiche v.a. 'Kommunikation' / 'Medien'). Eine fachwissenschaftliche Begründung dieser Praxisanteile ist aus Gründen der Identitätssicherung unerlässlich (Beispiel: Kombination eines Verlagspraktikums mit einer editionswissenschaftlichen Unterrichtseinheit, mit Buchhandelsgeschichte, mit Handschriftenkunde o. ä.). Die Modularisierung ermöglicht die Definition eines Kerncurriculums und soll zugleich im Wahlpflichtbereich das Studium in anderen Fächern fördern. Demgegenüber wird das Studium eines Nebenfachs stark reduziert.
Das zweisemestrige Aufbaumodul (5./6. Semester) dient einer Schwerpunktbildung auf zwei der vier Teilfächer, das sechste Semester ist der Anfertigung einer B.A.-Arbeit (in einem der Teilfächer, Umfang etwa eine bisherige umfangreiche Hauptseminararbeit) und den Vorbereitungen für mündliche Prüfungen (in den gewählten 2 Teilfächern) vorbehalten. Ein zusätzliches Prüfungssemester entfällt.
Das ECTS sieht eine Aufteilung der Studienleistungen in 30 Punkte pro Semester vor (einschließlich des Nebenfachs, also für das gesamte B.A.-Studium 180 Punkte). Als Studienleistungen können auch unabhängig von Lehrveranstaltungen, aber zuvor vereinbarte Leistungen einbezogen werden (auch Blockseminare, Tutorien, Selbststudium usw.).